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Gegendarstellung: In der Kürze die Würze? Nicht immer!

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtThomas HöhneZIR 2014, 241 Heft 3 v. 1.7.2014

Normen: MedienG § 9, MedienG § 13

Ob eine Gegendarstellung (auch) dem Knappheitsgebot entspricht, ist eine Rechtsfrage.Einer plakativ und überspitzt formulierten Ankündigung des Inhalts eines folgenden Artikels kommt eigener publizistischer Wert zu. Setzt der Medieninhaber dieses Mittel gezielt ein, um auch das Interesse des nur flüchtigen Lesers zu erwecken, so ist es dem Gegendarstellungswerber mit Blick auf den diesen Bestimmungen zugrundeliegenden Gedanken der publizistischen Wiedergutmachung (§ 13 Abs 3 erster Satz MedienG) durchaus gestattet, unbeschadet der damit verbundenen Wiederholung des wesentlichen Inhalts der Primärmitteilung diese Textpassagen ebenfalls in seine Gegendarstellung aufzunehmen, um seinerseits den Leser auf den folgenden aufmerksam zu machen.

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