Normen: AVG § 34, AVG § 67c, VStG § 24, GSpG § 50, GSpG § 53, DSG 2000 § 18, DSG 2000 § 50a, MedienG § 22, ABGB § 16, UrhG § 78
Den eine Beschlagnahme nach dem GSpG durchführenden Finanzbeamten ist ein berechtigtes öffentliches Interesse daran zuzugestehen, Videoaufzeichnungen derartiger Kontrollen zu unterbinden, welche die Gefahr ihrer schnellen Verbreitung und Veröffentlichung in sich tragen.
