Normen: EMRK Art 10, 1. ZPMRK Art 1
Die Prüfung, ob ein Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war, kann nicht absolut vorgenommen werden. Im Gegenteil hat der Gerichtshof verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie etwa die widerstreitenden Interessen, um die es geht, und das Ausmaß, in dem diese Interessen nach den Umständen des Falles Schutz erfordern.
