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RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtZIR 2013, 296 Heft 4 v. 1.9.2013

Vorabentscheidungsersuchen des BGH eingereicht am 14. März 2013 – Technische Universität Darmstadt gegen Eugen Ulmer KG (Rechtssache C-117/13)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art 5 der Richtlinie 2001/29/EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

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