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Empfehlung zur statistischen Auswertung von Krankenstandstagen

JudikaturDatenschutzrechtZIR 2013, 255 Heft 4 v. 1.9.2013

Normen: DSG 2000 § 1, DSG 2000 § 4 Z 1, DSG 2000 § 4 Z 2, DSG 2000 § 30 Abs 6, DSG 2000 § 46 Abs 1

Auch bei Statistiken muss sichergestellt sein, dass aufgrund der Veröffentlichung keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten gezogen werden können.

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