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Anwaltsschriftsatz

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtThomas HöhneZIR 2013, 225 Heft 3 v. 1.4.2013

Normen: Urh § 1 Abs 1, UrhG § 2 Z 1, EMRK Art 10

Ein anwaltlicher Schriftsatz ist ein Werk iSd UrhG, wenn und soweit umfangreiches Material unter individuellen Ordnungs- und Gestaltungsprinzipien ausgewählt wird und das Ergebnis auf einer eigenpersönlichen Konzeption des Verfassers beruht, der das Material eigenständig gedanklich durchdringt, kritisch würdigt, kommentiert oder auf den konkreten Fall anwendbar macht.

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