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Negatorischer Unterlassungsanspruch bei unbefugtem Eindringen in ein IT-System

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtMarkus DörflerZIR 2013, 221 Heft 3 v. 1.4.2013

Normen: ABGB § 364, ABGB § 523

Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht nur gegen den unmittelbaren Störer, sondern auch gegen denjenigen, der die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, die auf ihn zurückgehende seiner Interessenwahrung dienende, aber unmittelbar vom Dritten vorgenommen Störhandlung zu steuern und gegebenenfalls auch zu verhindern (mittelbarer Störer).

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