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Verbraucherrechte-Richtlinie – Neue Anforderungen an den Verbraucherschutz

AufsätzeAnna VolggerZIR 2013, 159 Heft 3 v. 1.4.2013

Gestützt auf die Binnenmarktharmonisierungskompetenz des Art 114 AEUV legt die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU 11Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl L 304/64. (VR-RL) neue verbindliche Standards im Verbraucherrecht fest, um ein hohes Verbraucherschutzniveau in der Union zu gewährleisten (Art 169 Abs 1 u 2 lit a AEUV). Eine an sich geplante Konsolidierung der gesamten acht verbraucherrechtlichen Richtlinien scheiterte. Lediglich vier dieser Richtlinien konnten in die neue RL aufgenommen werden, die spätestens bis 13.12.2013 in nationales Recht umgesetzt sein muss – die Vorgaben der VR-RL sind auf Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen werden, anzuwenden.22Vgl Cap, Grundsätzliches zur Verbraucherrechte-Richtlinie: Entstehung, Anwendungsbereich, Zentralbegriffe, Harmonisierungsgrad in P. Bydlinski/Lurger (Hrsg), Die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 1 (2); Schwarzenegger, Informationspflichten in P. Bydlinski/Lurger (Hrsg), Die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 25 (26 f).

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