LG Aschaffenburg, 03.04.2012, 2 HKO 14/12
Impressum für Websites „under construction“
Die Impressumsverpflichtung nach § 5 TMG besteht nicht nur für vollständig erstellte Websites, sondern auch für Websites, die noch nicht vollständig aufgebaut oder abgeschlossen sind, sofern sie nur wirtschaftliche Interessen verfolgen.

