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LG Aschaffenburg, Urteil 03.04.2012 (rk), 2 HKO 14/12, Impressum für Websites „under construction“

JudikaturspiegelZIR-Slg 2013/72ZIR 2013, 168 Heft 3 v. 1.4.2013

LG Aschaffenburg, 03.04.2012, 2 HKO 14/12
Impressum für Websites „under construction“

Die Impressumsverpflichtung nach § 5 TMG besteht nicht nur für vollständig erstellte Websites, sondern auch für Websites, die noch nicht vollständig aufgebaut oder abgeschlossen sind, sofern sie nur wirtschaftliche Interessen verfolgen.

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