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Ein „bewegliches System“ des Persönlichkeitsschutzes: zur jüngeren Judikatur des EGMR zu Art 10 EMRK

AufsätzeWalter BerkaZIR 2013, 154 Heft 3 v. 1.4.2013

Mit seinen im Vorjahr ergangenen Entscheidungen von Hannover Nr 2 und Axel Springer AG könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein neues Kapitel in seiner Judikatur zu Art 10 EMRK aufgeschlagen haben. Die bisherigen robusten Kriterien für Entscheidungen im Spannungsverhältnis von Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz („public figures“, „debate of public interest“) werden durch weitere Abwägungskriterien ergänzt, die nach der Art eines „beweglichen Systems“ zusammenwirken. Zugleich scheint der Straßburger Gerichtshof dem Anliegen des Persönlichkeitsschutzes mehr Gewicht zu geben und die bisher den Massenmedien eingeräumte Privilegierung etwas zurück zu nehmen.

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