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Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Sicherungsverfahren

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/158ZIK 2026, 158 Heft 4 v. 31.8.2026

IO: § 7

EO: § 378

Die Grundsätze der Unterbrechung eines Rechtsstreits, der ein zur Masse gehörendes Vermögen betrifft, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozesspartei, gelten ebenso für (massebezogene) Sicherungsverfahren (vgl RIS-Justiz RS0002386). Die Masse ist durch ein Provisorialverfahren zumindest mittelbar betroffen, wenn (wie im Anlassfall) das (Nicht-)Bestehen eines auf Markenrechtsverletzungen gestützten Unterlassungsanspruchs die Wettbewerbsposition und damit den Wert des Unternehmens des Schuldners berührt (vgl RIS-Justiz RS0124783, RS0064093).

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