IO: § 51
StPO: § 67
Anschlusserklärungen von Insolvenzgläubigern sind zurückzuweisen, weil die Erwirkung eines Leistungstitels über eine Insolvenzforderung im Adhäsionsverfahren ebenso wenig in Betracht kommt wie ein Feststellungsurteil (RIS-Justiz RS0127125, RS0127126).

