Am 21. April 2026 ist die Richtlinie 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (kurz: HaRL) in Kraft getreten. Genese, Zielsetzung und inhaltliche Struktur der HaRL hat Vanessa Eriksson an anderer Stelle1 bereits eingehend erörtert. Der vorliegende Beitrag2 gewinnt dadurch Raum für eine erste Annäherung an das für Österreich neuartige Pre-pack-Verfahren. Auf den folgenden Seiten soll es näher beleuchtet und auch gleich zu seiner Einbettung ins Insolvenzrecht Stellung genommen werden. Das beabsichtigte - notwendig unvollständige - Unterfangen gliedert sich dabei in folgende Fragestellungen: Was will und kann das Pre-pack-Verfahren nach der HaRL? Wie hält unser Insolvenzrecht es derzeit mit Pre-packs? Welche Umsetzungsperspektiven können dem Verfahren hierzulande eröffnet werden?

