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Transformation des "Pre-pack-Verfahrens" nach der neuen Harmonisierungsrichtlinie in das österreichische Insolvenzrecht

BeiträgeAss.-Prof. Mag. Dr. Martin LutschounigZIK 2026/130ZIK 2026, 128 Heft 4 v. 31.8.2026

Am 21. April 2026 ist die Richtlinie 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (kurz: HaRL) in Kraft getreten. Genese, Zielsetzung und inhaltliche Struktur der HaRL hat Vanessa Eriksson an anderer Stelle11 Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts: Die Richtlinie 2026/799 im Überblick, ZIK 2026/129, 122. bereits eingehend erörtert. Der vorliegende Beitrag22Es handelt sich dabei um die mit einem schlanken Fußnotenapparat versehene Schriftfassung eines Vortrags, den der Verfasser im Rahmen des Konversatoriums "Aktuelle Fragen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht" am 26. 5. 2026 an der Universität Wien gehalten hat. gewinnt dadurch Raum für eine erste Annäherung an das für Österreich neuartige Pre-pack-Verfahren. Auf den folgenden Seiten soll es näher beleuchtet und auch gleich zu seiner Einbettung ins Insolvenzrecht Stellung genommen werden. Das beabsichtigte - notwendig unvollständige - Unterfangen gliedert sich dabei in folgende Fragestellungen: Was will und kann das Pre-pack-Verfahren nach der HaRL? Wie hält unser Insolvenzrecht es derzeit mit Pre-packs? Welche Umsetzungsperspektiven können dem Verfahren hierzulande eröffnet werden?

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