Genau drei Jahre nach der Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Dezember 2025 auf einen Kompromisstext geeinigt. Es folgten die Diskussionen über die Sprachfassungen, die Ende Februar abgeschlossen waren. Schließlich wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser Beitrag stellt die Richtlinie in ihren Grundzügen dar.1

