Das RIRUG1 brachte 2021 - zusätzlich zum fünfjährigen Abschöpfungsverfahren, das als Abschöpfungsplan bezeichnet wurde - als dreijährige Variante den Tilgungsplan. Die Regelungen wurden für Nichtunternehmer befristet; sie traten, soweit davon Verbraucher erfasst sind, gem § 283 Abs 9 IO mit Ablauf des 16. Juli 2026 außer Kraft.

