IO: §§ 71d, 72a, 72b, 72c
Der dem organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person erteilte Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses und zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses ist selbstständig anfechtbar. Er kann aber nur vom Vertreter, nicht von der juristischen Person angefochten werden. Deren Rekurs ist als unzulässig zurückzuweisen.