IO: §§ 71c, 252, 260
ZPO: § 520
Auch in Insolvenzverfahren sind Revisionsrekurse beim ErstG einzubringen (RIS-Justiz RS0125561). Wird (wie im Anlassfall) das Rechtsmittel beim OGH eingebracht, ist für die Rechtzeitigkeit das Einlangen beim zuständigen ErstG maßgeblich (RIS-Justiz RS0041608).