vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die öffentliche Bekanntmachung ist immer maßgeblich für den Lauf von Fristen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/36ZIK 2022, 34 Heft 1 v. 18.3.2022

IO: § 211 Abs 4, § 257 Abs 2

Ist neben der öffentlichen Bekanntmachung eine besondere Zustellung vorgeschrieben, treten die Folgen der Zustellung immer durch die öffentliche Bekanntmachung ein, auch wenn die besondere Zustellung vorher erfolgte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte