IO: § 158 Abs 2, § 193 Abs 1, § 196 Abs 2, § 257 Abs 2
EMRK: Art 6
Zahlt ein Zahlungsplanschuldner die Masseforderungen nicht binnen der vom G zu setzenden angemessenen Frist, die drei Jahre nicht übersteigen darf, so ist der Zahlungsplan ex lege nichtig. Diese Nichtigkeit tritt erst dann ein, wenn der Schuldner die Masseforderungen trotz Aufforderung unter Einräumung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist nicht gezahlt hat, wobei die Aufforderung einen Hinweis auf diese Rechtsfolge zu enthalten hat.