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Kein Revisionsrekurs bei Vollbestätigung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/37ZIK 2022, 35 Heft 1 v. 18.3.2022

IO: §§ 252, 260

ZPO: § 528

Die Anfechtungsbeschränkungen des Zivilprozessrechts für Revisionsrekurse gelten auch im Insolvenzverfahren. Ein Revisionsrekurs ist daher jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene Beschluss zur Gänze bestätigt wurde. Der absolute Rechtsmittelausschluss verhindert jede Anfechtung des voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschlusses (RIS-Justiz RS0112314 [T5]).

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