1. Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) wurde im BGBl I 2021/86 bekannt gemacht (s ZIK 2021/46, 41). Die GREx wird einen Schwerpunkt der nächsten Ausgabe der ZIK bilden.
2. Diverse Bezüge zum Insolvenzrecht weist das BG BGBl I 2021/89 auf, mit dem ua BWG und BaSAG geändert werden.