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Das Restrukturierungsverfahren nach der ReO

BeiträgeHon.-Prof. Dr. Franz MohrZIK 2021/93ZIK 2021, 82 Heft 3 v. 31.7.2021

Der in Titel II der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie11RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz), ABl L 2019/172, 18. geregelte präventive Restrukturierungsrahmen wird mit dem RIRUG22Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - RIRUG) BGBl I 2021/147; RV 950 JAB 981 BlgNR 27. GP . durch ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren in einem neuen Gesetz, der Restrukturierungsordnung (ReO),33Paragrafenangaben ohne Zitierung eines Gesetzes sind solche der ReO. umgesetzt.

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