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Abschöpfungsverfahren: Keine Rechtsmittellegitimation des nicht rechtskräftig bestellten Treuhänders

JudikaturZIK 2014/324ZIK 2014, 231 Heft 6 v. 31.12.2014

IO: § 202 Abs 1, § 260

Im Insolvenzverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der in seinem Recht verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht. Vor Rechtskraft seiner Bestellung hat ein in Aussicht genommener Treuhänder noch keine Rechtsposition erworben, an deren Verteidigung ihm ein rechtliches Interesse zuzubilligen wäre.

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