IO: § 87 Abs 3, § 259 Abs 3
Seit der Ins-Nov 2002 erlaubt das Gesetz dem Schuldner, Anträge auf Enthebung des Masseverwalters zu stellen. Das im Gesetz eigens normierte Antragsrecht impliziert das Bestehen auch eines Rekursrechts (8 Ob 49/08a).
IO: § 87 Abs 3, § 259 Abs 3
Seit der Ins-Nov 2002 erlaubt das Gesetz dem Schuldner, Anträge auf Enthebung des Masseverwalters zu stellen. Das im Gesetz eigens normierte Antragsrecht impliziert das Bestehen auch eines Rekursrechts (8 Ob 49/08a).