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Zum Verfahren bei einem Antrag auf Enthebung des Masseverwalters

JudikaturZIK 2014/323ZIK 2014, 231 Heft 6 v. 31.12.2014

IO: § 87 Abs 3, § 259 Abs 3

Seit der Ins-Nov 2002 erlaubt das Gesetz dem Schuldner, Anträge auf Enthebung des Masseverwalters zu stellen. Das im Gesetz eigens normierte Antragsrecht impliziert das Bestehen auch eines Rekursrechts (8 Ob 49/08a).

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