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Deutliches Unterschreiten der Mindestquote verhindert Restschuldbefreiung

JudikaturZIK 2014/227ZIK 2014, 151 Heft 4 v. 29.8.2014

IO: § 213

Eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit rechtfertigt eine Aussetzung der Entscheidung über die Restschuldbefreiung und die Auferlegung von Ergänzungszahlungen nicht, wenn auch bei Auferlegung weiterer Zahlungen die Quote von 10 % deutlich unterschritten wird.

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