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Verbesserung eines Antrags auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

JudikaturZIK 2014/225ZIK 2014, 149 Heft 4 v. 29.8.2014

IO: § 169

ZPO: §§ 84, 85

Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren hat zwar Vorrang vor dem Konkursverfahren, doch darf ein Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens das Konkurseröffnungsverfahren nicht verzögern.

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