Einem Gläubiger ist es möglich, den Haftungsanspruch einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer pfänden zu lassen und so Ersatz vom sorgfaltswidrig handelnden Geschäftsführer zu erlangen, weil dieser idR den Gläubigern einer GmbH nicht unmittelbar haftet. Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit diesen Haftungsfragen und zeigen Probleme der Durchsetzung auf.