Der OGH hat in zwei Verbandsverfahren (1 Ob 210/12g und 2 Ob 131/12x) eine von Banken verwendete Klausel, die eine Fiktion der Zustimmung zu einer von der Bank ausgehenden Vertragsanpassung vorsah, für unwirksam erklärt. Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit daraus resultierenden Fragestellungen.