Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der Rechtsnatur von Nachrangdarlehen und gehen auf die Frage ein, ob es sich bei diesen um dem KMG unterliegende Veranlagungen handelt, für die das Vorliegen einer Risikogemeinschaft notwendig ist.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der Rechtsnatur von Nachrangdarlehen und gehen auf die Frage ein, ob es sich bei diesen um dem KMG unterliegende Veranlagungen handelt, für die das Vorliegen einer Risikogemeinschaft notwendig ist.