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Beachtlichkeit eines eherechtlichen Aufteilungsanspruchs nach Zahlungsplan

JudikaturZIK 2011/207ZIK 2011, 152 Heft 4 v. 31.8.2011

KO idF vor 1. 7. 2010 § 75 Abs 1 Z 1, § 156 Abs 6, §§ 185, 197 Abs 1

EheG § 81 Abs 1

Ein Konkursgläubiger, der seine Forderung bei der Abstimmung über einen Zahlungsplan nicht angemeldet hat, hat Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn seine Forderung nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben ist. Dabei genügt schon dessen Fahrlässigkeit (6 Ob 78/71 SZ 44/52; RIS-Justiz RS0052293).

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