Der Autor beschäftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechts und analysiert die Entwicklungen der letzten Jahre auf gesetzgeberischer Ebene sowie in Lehre und Rsp. Im Vordergrund des Beitrags steht der Zusammenhang zwischen Eigenkapitalersatzrecht, Konkursantragspflicht und Überschuldungsbegriff. Nach Ansicht des Autors stellt der Gläubigerschutz bloß das angestrebte Ziel des Eigenkapitalersatzrechts dar, liefere jedoch nicht die Rechtfertigung für dieses. Eine Verbesserung des Gläubigerschutzes sei letztlich nur durch rechtzeitige Sanierung oder Eliminierung - also rechtzeitige Konkursantragstellung - des Unternehmens zu erreichen, dafür sei das Eigenkapitalersatzrecht allerdings nicht das richtige Instrument.