Im Zusammenhang mit dem Missbrauch bei Inanspruchnahme von Insolvenz-Ausfallgeld beschäftigt sich der Autor insb mit dem Stehenlassen offener Lohnforderungen und vorfinanzierenden Darlehen. Er bejaht eine Austrittsobliegenheit des Arbeitnehmers bei Entgeltvorenthaltung aus versicherungsrechtlichen Erwägungen, wonach der Arbeitnehmer unnötige Belastungen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu vermeiden habe. Hinsichtlich vorfinanzierender Darlehen vertritt er die Leistungsfreiheit des Fonds, da es sich in Wirklichkeit um die Zahlung einer fremden Schuld handle, die Entgeltforderung somit befriedigt sei und lediglich der Geldgeber einen Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besitze.