Durch die Einführung der Ediktsdatei wurden die Massenforderungen nicht unwesentlich reduziert. Aus mehreren Gründen stellt sich die Frage, ob die Sanktion der Nichtigkeit eines Zahlungsplanes bei Unterbleiben der Bezahlung von (meist geringen) Masseforderungen binnen einer vom Gericht festzusetzenden Frist verhältnismäßig ist. Der folgende Beitrag soll die Rigorosität des § 196 Abs 2 KO aufzeigen und mildere Lösungswege vorschlagen.