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Neue Tendenzen im IESG: Sittenwidrigkeit und Austrittsobliegenheit*)

ZIK aktuellRomana WeberZIK 2000/244ZIK 2000, 193 Heft 6 v. 22.12.2000

Immer zahlreichere Entscheidungen zum Ausmaß des Sicherungszeitraums gem § 3a Abs 1 IESG verstärken eine Judikaturlinie, die bereits im Jahr 1998 ihre Anfänge genommen hat. Der OGH deutet das Austrittsrecht des Arbeitnehmers gem § 26 Z 2 AngG als Austrittsobliegenheit. Will der Arbeitnehmer seine IESG-Sicherung behalten, so muss er - bei sonstigem Verlust aller Ansprüche - rechtzeitig seinen Austritt wegen Entgeltvorenthalts erklären. Aber dass das Austrittsrecht gem § 26 Z 2 AngG ein besonderes Schicksal im Konkurs erfährt, ist aus der Judikatur ohnedies bereits bekannt: Nach ständiger Judikatur kann das Austrittsrecht nach Konkurs- oder Ausgleichseröffnung wegen Entgeltrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung bei sonstigem Verlust sämtlicher Beendigungsansprüche nicht mehr ausgeübt werden 1)1)Vgl dazu kritisch Konecny, Vorzeitiger Austritt im Konkurs wegen eines Entgeltrückstands, ZIK 1996, 146; Grießer , OGH - Partiell unwirksamer Austritt im Konkurs?, ecolex 1997, 515; Gahleitner , § 3a IESG: Sicherung des laufenden Entgelts - “Austrittspflicht" und Ausfallshaftung, ZIK 1997, 204; Weber , Arbeitsverhältnisse in Insolvenzverfahren 53 ff; dieselbe , Anm zu 8 Ob S 208/98s , ZAS 1999, 139 ff; allerdings aA Holzer , Austritt vor Konkurseröffnung, ASoK 1996, 8; Rothner , Die Arbeitnehmer im Recht der Unternehmensfortführung nach dem IRÄG 1997, ZIK 1998, 13; Holzer / Reissner / Schwarz , Die Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz 4, 454.). Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die neueste Judikatur zu § 3a Abs 1 IESG geben.

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