Führt man sich die Ziele des Data Acts1 vor Augen, kommt unweigerlich der Gedanke an Start-ups auf. Diese werden regelmäßig mit innovativen und datengetriebenen Produkten und Geschäftsmodellen assoziiert. Die Förderung davon zählt auch zu den Zielen des Data Acts – es soll der Wert von Daten in der Wirtschaft maximiert werden, damit einem breiteren Spektrum an Akteuren mehr Daten für eine innovative Nutzung zur Verfügung stehen.2 Das zentrale Instrument dafür wird ein Datenzugangsanspruch sein, womit Dateninhaber verpflichtet werden, Zugang zu von ihnen gehaltenen Daten bereitzustellen. Dieser Beitrag untersucht, ob der Data Act aus Sicht von Start-ups hält, was er verspricht und diesen tatsächlich Vorteile bei der Umsetzung ihrer datengetriebenen Produkte und Geschäftsmodelle bringt, wobei insb auch maschinelles Lernen betrachtet wird. Gegen Ende dieses Beitrags erfolgt eine Gegenüberstellung der Zugangsrechte aus dem Data Act mit jenen aus dem Digital Markets Act (DMA)3.