In einem kürzlich veröffentlichten Urteil1 hat der Bundesgerichtshof wohl eine echte Zeitenwende2 im Umgang mit unwahren Negativbewertungen auf Online-Bewertungsplattformen eingeleitet. Die Höchstrichter aus Karlsruhe haben ausgesprochen, dass bei einem Bewertungsportal die Rüge des (vermeintlich oder tatsächlich schlecht) Bewerteten ausreicht, einer Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, um Prüfpflichten des Portals auszulösen. Hotelbewertungsportale haben also auf Zuruf die Gasteigenschaft des Bewertenden zu prüfen und daraus die rechtsrichtigen Konsequenzen zu ziehen. Der folgende Beitrag versucht ausgehend von einer Darstellung und Einordnung des Urteils erste mögliche Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Bewertungsplattformen zu erörtern und wagt einen ersten Ausblick auf den Digital Services Act.