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Das Ende von Fake-Einträgen auf Online-Bewertungsplattformen – 5-Sterne***** für den BGH

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Clemens ThieleZIIR 2023, 30 Heft 1 v. 13.2.2023

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil11BGH 09.08.2022, VI ZR 1244/20 (Hotelbewertungsportal), GRUR 2022, 1459 = GRUR 2022, 1655 (Janal) = GRUR-Prax 2022, 589 (Weller) = IWRZ 2022, 270 (Auer-Reinsdorff) = JA 2023, 70 (Hager) = MMR 2022, 947 (Gulden) NJW 2022, 3072 (Bauermeister), abgedruckt in diesem Heft in der Rubrik „Persönlichkeits- und Medienrecht“. hat der Bundesgerichtshof wohl eine echte Zeitenwende22So Bahr, Neues BGH-Urteil, Website Boosting 2022/12, 93. im Umgang mit unwahren Negativbewertungen auf Online-Bewertungsplattformen eingeleitet. Die Höchstrichter aus Karlsruhe haben ausgesprochen, dass bei einem Bewertungsportal die Rüge des (vermeintlich oder tatsächlich schlecht) Bewerteten ausreicht, einer Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, um Prüfpflichten des Portals auszulösen. Hotelbewertungsportale haben also auf Zuruf die Gasteigenschaft des Bewertenden zu prüfen und daraus die rechtsrichtigen Konsequenzen zu ziehen. Der folgende Beitrag versucht ausgehend von einer Darstellung und Einordnung des Urteils erste mögliche Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Bewertungsplattformen zu erörtern und wagt einen ersten Ausblick auf den Digital Services Act.

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