Ein wesentlicher Bestandteil des Online-Marketing ist ein rechtskonformes Lead-Management, um im B2B erfolgreich zu sein. Der vorliegende Beitrag erörtert die Generierung und Qualifizierung von B2B-Leads bis hin zum Handel mit Leads aus der Perspektive des Elektronischen Datenschutzes der ePrivacy-RL in wettbewerbs- und zivilrechtlicher Hinsicht vor dem besonderen Hintergrund des österreichischen DSG, das nach wie vor – aber durchaus umstritten1 – den juristischen Personen, also insbes. unternehmerischen Entitäten, unmittelbar ein Datenschutzgrundrecht zuordnet.