Sowohl die Geoblocking-VO1 als auch die Portabilitäts-Verordnung2 verfolgen beide dasselbe Ziel: Die Verhinderung von unrechtmäßigem Geoblocking. Unter Geoblocking versteht man die durch technische Maßnahmen vorgenommene Errichtung einer geografischen Sperre, bei welcher die Herkunft von Kunden, die online Waren oder Dienstleistungen beziehen möchten, ermittelt wird, um diese je nach ihrem Wohnsitz bzw ihrer Niederlassung unterschiedlich zu behandeln oder von bestimmten Angeboten gänzlich auszuschließen.3 Das Europäische Parlament und der Rat haben erkannt, dass solche Handlungen in einem Konflikt mit der Verwirklichung des Binnenmarktes stehen können und haben deshalb diese zwei unmittelbar geltenden Verordnungen erlassen.4 Ziel dieses Beitrages ist es, eine klare und systematische Übersicht über die beiden Regelungsregime der Verordnungen zu geben und dabei strittige und bisweilen unterschiedlich vertretene Rechtsauffassungen aufzugreifen und hierzu geeignete Lösungsvorschläge anzubieten.