Die Frage, ob das Grundrecht auf Datenschutz auch juristischen Personen zukommt, wird kontroversiell diskutiert. Die Themenstellungen resultiert insb aus dem Zusammenspiel zwischen DSG und DSGVO und den daraus aufgeworfenen Harmonisierungsproblemen. Im hier betrachteten Szenario ist dabei zu klären, ob sich der Umfang des im DSG verankerten Grundrechts auf Datenschutz nach dem Inkrafttreten der DSGVO geändert hat.