• Überwachungsstellenakkreditierungs-Verordnung der Datenschutzbehörde per 31.8.2019 in Kraft, BGBl II 264/2019
Mit dieser Verordnung werden die Anforderungen an eine Akkreditierung von Überwachungsstellen durch die Datenschutzbehörde festgelegt. Überwachungsstellen sollen Verhaltensregeln („codes of conduct“) gemäß Art 40 DSGVO, die im Rahmen der Selbstverantwortung von datenschutzrechtlich Verantwortlichen erlassen werden, überwachen.