Die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“) in allen Mitgliedstaaten der EU seit 25. Mai 2018, hat im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie maßgebliche, grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Das enorme Innovationspotenzial und die unzähligen Anwendungsbereiche der Blockchain gebieten es freilich, die Kompatibilität und das allfällige Spannungsverhältnis zwischen DSGVO und der Blockchain-Technologie neu zu beurteilen. Aus diesem Grund ist es entscheidend, sich schon bei der Entwicklung einer neuen Technologie und der Anwendbarkeit für Use Cases in der Praxis mit der datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit zu beschäftigen (Stichwort: privacy by design). Dieser Artikel untersucht die Anwendbarkeit der DSGVO auf die Blockchain-Technologie, konkretisiert die datenschutzrechtlichen Akteure und analysiert Schwierigkeiten, Inkompatibilitäten und deren Auswirkungen auf die gegenwärtige Praxis.1