Im Zusammenhang mit dem Anfang 2019 bekanntgewordenen „Post-Daten-Skandal“ hat nun das LG Feldkirch in einem darauf basierenden zivilrechtlichen Datenschutzstreit der Post zwar mit 68:32 Recht gegeben, die Sache hätte für diese aber kaum schlimmer ausgehen können – zu den Fakten: