PVG: § 28 (Personalvertreter, dienstrechtliche Verfolgung; Zustimmung des zugehörigen Ausschusses; Zustimmungserteilung für Äußerungen oder Handlungen, die nicht in Ausübung der Funktion erfolgt sind; unbefugte Datenabfrage)
PVG: § 28 (Personalvertreter, dienstrechtliche Verfolgung; Zustimmung des zugehörigen Ausschusses; Zustimmungserteilung für Äußerungen oder Handlungen, die nicht in Ausübung der Funktion erfolgt sind; unbefugte Datenabfrage)