FSG: § 7 Abs 1 (Verkehrszuverlässigkeit; Gefährdung aufgrund bestimmter Tatsachen)
§ 7 Abs 3 (bestimmte Tatsachen; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h; Feststellung der Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel)