ZDG idF BGBl I 2009/5: § 13 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes auf Antrag des Zivildienstpflichtigen, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; hier: Bf hat einjährige gewährte Befreiung nicht genützt um Verbindlichkeiten abzudecken und Ableistung des Zivildienstes zu ermöglichen)
VwGH 24. 7. 2013, 2010/11/0140