VVG: § 4 Abs 1 (Vollstreckung einer Naturalleistung, Ersatzvornahme; keine Regelungen über eine etwaige Einstellung der Exekution; Bauauftrag; Antrag auf Einstellung, Abweisung mangels vollständiger Erfüllung des zu vollstreckenden Auftrags)
§ 10 Abs 1 (subsidiäre Anwendung des I. und IV. Teils des AVG; Anwendung des § 68 AVG; Zurückweisung wegen entschiedener Sache)