AVG: § 13 Abs 3 (Antrag, Mängel, Verbesserungsauftrag; keine Anwendung der Bestimmung bei Änderung des Haushaltseinkommens während eines Verfahrens zur Gewährung von Wohnbeihilfe; Zurückweisung des Antrags wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrags unzulässig bei rechtswidrigem Auftrag; Auftrag zur Vorlage eines Bescheides, der zur Sachverhaltserhebung nicht erforderlich ist) § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung, maßgebliche Sach- und Rechtslage; Änderungen des Sachverhalts im Laufe des Verfahrens; Haushaltseinkommen, Wohnbeihilfe)