AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Erledigung der Angelegenheit in deutlicher Fassung; widersprüchlicher Spruch; Baubewilligung unter Verweis auf verschiedene, nicht in Einklang zu bringende Unterlagen; bloße Rekonstruierbarkeit, was letztlich Gegenstand des Antrags war und bewilligt wurde, nicht ausreichend; Ermittlung des Bescheidinhalts darf nicht Denksportaufgabe sein)
VwGH 28. 5. 2013, 2013/05/0005