AVG: § 8 (Partei; Nachbar im baurechtlichen Auftragsverfahren nach NÖ Bauordnung; nur, wenn Antrag auf Erlassung eines Bauauftrags gestellt)
§ 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; durch Partei des Verfahrens; Bauauftrag nach NÖ BauO ohne entsprechenden Antrag des Nachbarn, kein Recht des Nachbarn auf Erlassung des Auftrags, Devolutionsantrag unzulässig)