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VwGH 26. 4. 2013, 2012/07/0100 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2013/1578ZfV 2013, 1032 Heft 6 v. 6.1.2014

WRG 1959: § 121 Abs 1 (Überprüfungsverfahren; geringfügige Abweichungen, die öffentlichen Interessen oder fremden Rechten nicht nachteilig sind oder denen der Betroffene zustimmt, können im ÜberprüfungsB nachträglich genehmigt werden; nur dann nicht nachteilig, wenn keine über die Zustimmung hinausgehende Inanspruchnahme des Grundstückes erfolgt)

VwGH 26. 4. 2013, 2012/07/0100

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